Zweck
Was soll bewirkt werden?
Vermögen
Was trägt das Vorhaben?
Organisation
Wer übernimmt Verantwortung?
Zukunft
Wer führt die Stiftung weiter?
Eine Institution mit eigenem Vermögen
Die rechtsfähige Stiftung ist eine mit Vermögen ausgestattete, mitgliederlose juristische Person. Das gewidmete Vermögen steht nach der Errichtung der Stiftung selbst zur Verfügung.
Der Stifter prägt Zweck und Grundstruktur, bleibt aber nicht Eigentümer des Stiftungsvermögens wie bei privatem Vermögen oder einem Unternehmen.
Die Gründung trennt das gewidmete Vermögen vom privaten Vermögen. Ob die Stifterin oder der Stifter später im Vorstand oder in einem anderen Gremium mitwirkt, ist eine Frage der Satzung. Persönliche Beteiligung und Eigentum am Stiftungsvermögen sind deshalb zu unterscheiden.
Zweck und Struktur selbst gestalten
Mit einer eigenen Stiftung lassen sich Zweck, Organisationsstruktur und langfristige Leitlinien sehr individuell gestalten. Je nach Aufgabe können neben dem Vorstand weitere Organe vorgesehen werden.
Diese Eigenständigkeit ist für viele Stifter ein wesentlicher Teil der Motivation: Es entsteht eine Institution, die den Fördergedanken über die eigene Person hinaus weitertragen soll.
Die eigene Institution kann sinnvoll sein, wenn die langfristige Gestaltung einer Organisation selbst Teil des Vorhabens ist. Geht es vor allem um Förderung, lohnt daneben ein Vergleich mit Formen, die vorhandene Strukturen nutzen. Maßgeblich sind die gewünschte Verantwortung und die Ressourcen, die dauerhaft dafür bereitstehen.
Den laufenden Betrieb sichern
Vermögen, Zweck und Organisation müssen langfristig zusammenpassen. Die Stiftung muss ihren Zweck erfüllen, Vermögen verwalten, Entscheidungen dokumentieren und ihre Organe dauerhaft besetzen können.
Deshalb gehören finanzielle Tragfähigkeit und Nachfolge von Beginn an zur Stiftungsplanung.
Drei Vertiefungen vor einer Entscheidung
Wer die eigene Stiftung ernsthaft erwägt, sollte drei Fragen getrennt betrachten:
- Wie läuft die Gründung praktisch und rechtlich ab?
- Kann das vorhandene Vermögen den geplanten Zweck und die Organisation dauerhaft tragen?
- Wie werden Verwaltung, Gremien und Nachfolge langfristig organisiert?
Dafür gibt es auf diesem Portal eigene Vertiefungsseiten.
Drei Fragen vor der Gründung
Andere Formen als Vergleich
Eine Zustiftung, ein Stiftungsfonds oder eine Treuhandstiftung können denselben gemeinnützigen Ausgangsgedanken in anderer organisatorischer Form aufnehmen.
Der Vergleich ist besonders hilfreich, wenn noch offen ist, wie viel eigene Institution tatsächlich gewünscht wird.