Brauche ich eine eigene Stiftung, wenn ich dauerhaft helfen möchte?

Dauerhaftes Engagement ist auch über eine bestehende Stiftung möglich. Zustiftung, zweckgebundene Zustiftung oder Stiftungsfonds können einen Fördergedanken langfristig tragen. Eine eigene Stiftung bietet mehr institutionelle Eigenständigkeit und bringt entsprechend eigene organisatorische Aufgaben mit sich.

Ausführlich: Eigene Stiftung
Gibt es ein gesetzliches Mindestvermögen für eine rechtsfähige Stiftung?

Das BGB nennt keinen bundesweit festen Mindestbetrag. Die Stiftung muss aber so ausgestattet sein, dass die dauernde und nachhaltige Erfüllung ihres Zwecks gesichert erscheint. Zweck, Organisation, erwartbare Einnahmen und die Praxis der zuständigen Stiftungsbehörde spielen dabei zusammen.

Ausführlich: Reicht mein Vermögen für eine eigene Stiftung?
Gehört mir eine Stiftung, die ich selbst gegründet habe?

Eine rechtsfähige Stiftung ist eine eigenständige, mitgliederlose juristische Person. Der Stifter prägt Zweck und Grundstruktur; das gewidmete Vermögen steht nach der Errichtung der Stiftung selbst zur Verfügung.

Ausführlich: Eigene Stiftung
Was ist der Unterschied zwischen Spende und Zustiftung?

Eine Spende dient grundsätzlich der laufenden gemeinnützigen Arbeit. Eine Zustiftung wird dem Grundstockvermögen einer auf Dauer angelegten Stiftung zugeführt und stärkt damit ihre langfristige Vermögensbasis.

Ausführlich: Spende oder Zustiftung?
Kann eine Zustiftung einem bestimmten Zweck dienen?

Das kann möglich sein, wenn die gewünschte Zweckbindung mit dem Satzungsrahmen und der tatsächlichen Arbeit der Stiftung vereinbar ist. Bei einer langfristigen Zweckbindung sollte auch bedacht werden, ob der Fördergedanke in vielen Jahren noch sinnvoll erfüllbar ist.

Ausführlich: Zustiften
Was ist ein Stiftungsfonds?

Ein Stiftungsfonds ist eine individuell ausgestaltete Förderstruktur unter dem Dach einer bestehenden Stiftung. Er kann beispielsweise einen eigenen Namen und einen näher bestimmten Förderzweck erhalten. Je nach Vereinbarung können besondere Mitwirkungsformen oder ein eigenes Gremium hinzukommen.

Ausführlich: Stiftungsfonds & eigene Förderidee
Ist ein Stiftungsfonds eine eigene Stiftung?

Der Fonds ist kein eigener rechtsfähiger Rechtsträger. Er ist in die rechtliche und organisatorische Struktur der Trägerstiftung eingebunden.

Ausführlich: Stiftungsfonds & eigene Förderidee
Bietet die Brusch & Ritscher Stiftung Stiftungsfonds an?

Individuell ausgestaltete Stiftungsfonds können bei geeigneten Vorhaben in Betracht kommen. Wie ein Fonds gestaltet wird, hängt vom Fördergedanken, der Vermögensausstattung und dem dauerhaften Verwaltungs- und Abstimmungsaufwand ab. Deshalb werden solche Vorhaben persönlich besprochen.

Ausführlich: Stiftungsfonds & eigene Förderidee
Was ist eine Treuhandstiftung?

Eine Treuhandstiftung ist rechtlich nicht selbstständig. Ihr Vermögen wird von einem Treuhänder gehalten und nach den vereinbarten Regeln für den Stiftungszweck verwaltet. Sie kann einen eigenen Namen, einen eigenen Zweck und ein eigenes Stiftungsgremium haben.

Ausführlich: Treuhandstiftung
Bietet die Brusch & Ritscher Stiftung Treuhandstiftungen an?

Die Treuhandstiftung wird auf diesem Portal zur Orientierung erklärt. Die Brusch & Ritscher Stiftung übernimmt selbst keine Treuhänderfunktion.

Ausführlich: Treuhandstiftung
Berät die Brusch & Ritscher Stiftung bei der Gründung einer eigenen Stiftung?

Das Portal informiert ausführlich über rechtsfähige Stiftungen und wichtige Entscheidungsfragen. Eine individuelle Gründungsberatung oder die spätere Verwaltung fremder Stiftungen gehört nicht zum Angebot der Brusch & Ritscher Stiftung.

Ausführlich: Stiftung gründen – Voraussetzungen & Ablauf
Kann eine Stiftung in meinem Testament Erbin werden?

Eine rechtsfähige Stiftung kann grundsätzlich als Erbin oder Miterbin eingesetzt werden. Damit übernimmt sie die entsprechende Rechtsnachfolge. Ob das im konkreten Nachlass die passende Gestaltung ist, sollte rechtlich geprüft werden.

Ausführlich: Testament, Vermächtnis, Erbschaft & Zustiftung
Was ist der Unterschied zwischen Erbschaft und Vermächtnis?

Ein Erbe tritt grundsätzlich in die Rechtsnachfolge des Verstorbenen ein. Ein Vermächtnis verschafft dem Begünstigten dagegen einen Anspruch auf die im Testament bestimmte Leistung, ohne ihn allein dadurch zum Erben zu machen.

Ausführlich: Testament, Vermächtnis, Erbschaft & Zustiftung
Kann ich nur einen Teil meines Nachlasses gemeinnützig zuwenden?

Ja. Gemeinnütziges Engagement im Nachlass muss nicht den gesamten Nachlass betreffen. Möglich sind beispielsweise ein Erbteil, ein Vermächtnis, einzelne Vermögenswerte oder eine ausdrücklich als Zustiftung bestimmte Zuwendung.

Ausführlich: Nachlass gestalten
Kann mein Name oder ein persönlicher Fördergedanke erhalten bleiben?

Dafür gibt es unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten. Je nach gewünschtem Grad der Individualisierung können eine Zweckbindung, ein Stiftungsfonds, eine Treuhandstiftung oder eine eigene Stiftung in Betracht kommen.

Ausführlich: Stiftungsfonds & eigene Förderidee
Muss ich im ersten Gespräch meine Vermögenshöhe nennen?

Nein. Ein erstes Gespräch kann zunächst klären, was Sie erreichen möchten und welche Fragen für Ihr Vorhaben wichtig sind. Konkretere Vermögensangaben werden erst relevant, wenn die Tragfähigkeit oder Ausgestaltung einer bestimmten Lösung geprüft werden soll.

Ausführlich: Vertraulich sprechen
Kann ich zunächst spenden und später zustiften?

Ja. Spende und Zustiftung können sich ergänzen. Ein Engagement kann mit laufender Unterstützung beginnen und später durch eine Zustiftung oder eine andere dauerhafte Gestaltung erweitert werden.

Ausführlich: Spende oder Zustiftung?
Sind Spenden oder Zustiftungen steuerlich abzugsfähig?

Für steuerbegünstigte Zuwendungen sieht das Einkommensteuerrecht Abzugsmöglichkeiten vor; für bestimmte Zuwendungen in den zu erhaltenden Vermögensstock einer Stiftung gelten besondere Regelungen. Welche Voraussetzungen im individuellen Fall erfüllt sind, sollte steuerlich geprüft werden.

Ausführlich: Rechtliche & steuerliche Grundlagen