Bestehende Stiftung

Stiftungsfonds

Ein eigener Fördergedanke

  • Eigener Name
  • Förderzweck
  • Berichte
  • Mitwirkung
  • Mögliches Gremium
Individuell vereinbarte Gestaltung – kein Standardmodell

Was ist mit „Stiftungsfonds“ gemeint?

Der Begriff wird unterschiedlich verwendet. Auf dieser Website bezeichnet er eine individuell ausgestaltete Förderstruktur unter dem Dach einer bestehenden gemeinnützigen Stiftung.

Das zugewendete Vermögen wird innerhalb der Struktur der Stiftung einem näher bestimmten Fonds zugeordnet. Der Fonds kann einen eigenen Namen tragen und einem konkret beschriebenen Förderzweck dienen.

Welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es?

Je nach Vorhaben und Vereinbarung können beispielsweise folgende Elemente eine Rolle spielen:

  • ein eigener Name oder eine besondere Bezeichnung
  • ein klar umrissener Fördergedanke innerhalb der Zwecke der Trägerstiftung
  • eine nachvollziehbare Zuordnung von Fondsvermögen und Erträgen
  • eigene Berichte oder eine gesonderte Darstellung der Förderaktivitäten
  • vereinbarte Formen der Mitwirkung
  • gegebenenfalls ein eigenes Gremium, das den Fördergedanken begleitet und im vereinbarten Rahmen an Entscheidungen mitwirkt

Welche Elemente sinnvoll sind, hängt vom konkreten Vorhaben ab. Ein eigenes Gremium kann Beteiligung und Kontinuität ermöglichen; zugleich entstehen damit dauerhaft Aufgaben wie Besetzung, Sitzungen, Entscheidungsprozesse und Abstimmung mit der Trägerstiftung.

Eigener Name und rechtlicher Träger sind zwei verschiedene Fragen. Auch ein Fonds mit sichtbarer eigener Identität bleibt Teil der Trägerstiftung. Wer fördert, wer entscheidet und wer berichtet, ergibt sich aus der konkreten Vereinbarung; ein eigenes Gremium erhält nicht automatisch die Befugnisse eines Stiftungsvorstands.

Vor einer Gestaltung sollten Zuständigkeiten, Kosten, Berichterstattung, Besetzung eines möglichen Gremiums und spätere Veränderungen geklärt sein. Diese Punkte bestimmen den dauerhaften Aufwand ebenso wie die Vermögenshöhe.

Wo liegt der Stiftungsfonds im Vergleich?

Eine zweckgebundene Zustiftung kann einen Fördergedanken bereits dauerhaft verankern. Ein Stiftungsfonds bietet darüber hinaus mehr eigene Identität und – je nach Gestaltung – zusätzliche Mitwirkungsmöglichkeiten.

Treuhandstiftung und rechtsfähige Stiftung gehen organisatorisch noch weiter und schaffen eigene Stiftungsstrukturen. Diese Abstufung ist keine Wertung, sondern beschreibt unterschiedliche Grade von Individualisierung und organisatorischer Eigenständigkeit.

Identität und rechtliche Trägerschaft unterscheiden

Bestehenden Rechtsträger nutzen

Zweckgebundene Zustiftung und Stiftungsfonds

Treuhänder als rechtlichen Träger nutzen

Treuhandstiftung mit eigener innerer Struktur

Eigenen Rechtsträger errichten

Rechtsfähige Stiftung mit eigenen Organen

Ein eigener Name oder ein Gremium begründet allein noch keine eigene Rechtspersönlichkeit.