Wie eine Zustiftung langfristig wirkt

Zustiftung

Vermögen wird dem Grundstockvermögen zugeordnet.

Grundstockvermögen

Bleibt grundsätzlich erhalten und bildet die dauerhafte Basis.

Nutzungen und verfügbare Mittel

Tragen Verwaltung und gemeinnützige Zweckverwirklichung.

Aus dem erhaltenen Vermögen entsteht wiederkehrender Förderspielraum. Höhe und Zeitpunkt sind nicht garantiert.

Was bedeutet Zustiftung?

Das Bürgerliche Gesetzbuch bezeichnet als Zustiftung Vermögen, das einer Stiftung zugewendet und vom Zuwendenden dazu bestimmt wird, Teil ihres Grundstockvermögens zu werden.

Damit unterscheidet sich die Zustiftung von einer Zuwendung, die für die laufende Arbeit verwendet werden soll. Das zugestiftete Vermögen wird Bestandteil der langfristigen Vermögensbasis der Stiftung.

Vermögen erhalten, Wirkung ermöglichen

Bei einer auf Dauer angelegten Stiftung bleibt das Grundstockvermögen grundsätzlich erhalten. Die Förderung wird aus seinen Nutzungen finanziert, etwa aus Zinsen, Ausschüttungen oder Mieterträgen. Zusätzliche Spenden können die laufende Arbeit ergänzen. Deshalb ist die Höhe der Zustiftung nicht mit dem jährlich verfügbaren Förderbetrag gleichzusetzen.

Welche Mittel tatsächlich eingesetzt werden können, hängt von Vermögensanlage, Kosten, Satzung und rechtlich zulässiger Mittelverwendung ab. Eine Zustiftung begründet keine feste Rendite oder garantierte jährliche Förderung.

Grundstockvermögen im BGB

Wann kann eine Zustiftung passen?

Eine Zustiftung kann besonders interessant sein, wenn langfristige Wirkung gewünscht wird und dafür die Struktur einer bestehenden Stiftung genutzt werden soll.

Typische Überlegungen sind:

  • Ich möchte nicht nur ein einzelnes Projekt unterstützen, sondern dauerhaft etwas beitragen.
  • Ich möchte Vermögen gemeinnützig binden, aber keine eigene Organisation führen.
  • Ich möchte eine bestehende Stiftung stärken, deren Zwecke zu meinen Vorstellungen passen.
  • Ich möchte zu Lebzeiten beginnen und später weitere Vermögenswerte oder meinen Nachlass ergänzen.

Zustiftung mit einem bestimmten Fördergedanken

Wenn ein bestimmtes Thema oder Anliegen dauerhaft im Mittelpunkt stehen soll, kann geprüft werden, ob eine zweckgebundene Zustiftung sinnvoll ist.

Dabei geht es weniger darum, jede Einzelmaßnahme für Jahrzehnte festzuschreiben, sondern den Kern des Fördergedankens so zu formulieren, dass er verlässlich und zugleich zukunftsfähig bleibt.

Ein Fördergedanke lässt sich auf unterschiedlichen Ebenen beschreiben: als dauerhaftes Anliegen, als Zielgruppe oder als konkrete Maßnahme. Ein sehr eng benanntes Einzelprojekt kann später enden; der dahinterliegende Bedarf kann fortbestehen. Deshalb sollten Zweckbindung, Entscheidungsspielraum und der Umgang mit Veränderungen gemeinsam geklärt werden.

Eine Zweckbindung zukunftsfähig formulieren

  1. Anliegen

    Welcher Bedarf soll dauerhaft berücksichtigt werden?

  2. Rahmen

    Was erlauben Satzung und tatsächliche Arbeit der Stiftung?

  3. Spielraum

    Wie kann die Förderung auf veränderte Bedingungen reagieren?

Zweckbindung und künftige Umsetzung gehören zusammen.

Zustiftung und Nachlass

Eine Zustiftung kann zu Lebzeiten erfolgen oder im Rahmen einer Nachlassgestaltung vorgesehen werden. Auch eine Verbindung beider Wege ist denkbar: Ein Engagement beginnt zu Lebzeiten und wird später durch weitere Vermögenswerte fortgeführt.

Soll eine Zustiftung testamentarisch vorgesehen werden, sollte die konkrete Formulierung rechtlich geprüft werden.