Was Ihnen wichtig ist
Menschen, Werte und persönliche Anliegen
Was weiterwirken soll
Eine passende Form im gesamten Nachlass
Der persönliche Wille steht am Anfang
Manche Menschen möchten eine Organisation bedenken, deren Arbeit sie schon lange begleiten. Andere möchten ein bestimmtes Thema fördern oder einen persönlichen Fördergedanken hinterlassen. Wieder andere überlegen erst bei der Nachlassplanung, ob ein Teil ihres Vermögens gemeinnützig wirken soll.
Der Ausgangspunkt ist deshalb die Frage: Was soll mit welchem Teil des Vermögens geschehen – und welche Wirkung soll daraus entstehen?
Mehrere Wege sind möglich
Eine bestehende Stiftung kann als Erbin oder Miterbin eingesetzt werden. Ein Vermächtnis kann einen bestimmten Geldbetrag oder Vermögenswert zuwenden. Eine Zuwendung kann ausdrücklich als Zustiftung für das Grundstockvermögen bestimmt werden. Bei einem größeren individuellen Fördergedanken kann auch ein Stiftungsfonds vorbereitet werden.
Darüber hinaus kann eine eigene rechtsfähige Stiftung durch Verfügung von Todes wegen errichtet werden. Diese Wege unterscheiden sich rechtlich und organisatorisch deutlich.
Dabei sind zwei Entscheidungen auseinanderzuhalten: Wer erhält etwas aus dem Nachlass, und wie soll es anschließend verwendet werden? Erbeinsetzung und Vermächtnis regeln die erste Frage. Spende, Zustiftung oder ein vorbereiteter Stiftungsfonds betreffen die spätere Wirkung. Die Begriffe stehen deshalb nicht als austauschbare Alternativen nebeneinander.
Zwei Ebenen der Nachlassgestaltung
Wie kommt das Vermögen zur Stiftung?
Erbeinsetzung oder Vermächtnis
Wie soll es anschließend wirken?
Laufende Förderung, Zustiftung oder individuell vorbereiteter Stiftungsfonds
Frühzeitig klären, was praktisch funktionieren soll
Wer eine konkrete Organisation oder Stiftung im Testament bedenken möchte, kann bereits zu Lebzeiten das Gespräch suchen. So lässt sich klären, ob die gewünschte Zuwendung angenommen und in der vorgesehenen Weise umgesetzt werden kann.
Bei einem individuellen Fördergedanken ist außerdem hilfreich zu besprechen, wie eng der Zweck formuliert werden soll und welche Lösung langfristig tragfähig bleibt.
Für die Vorbereitung kann zunächst eine Übersicht genügen: Welche Menschen sollen berücksichtigt werden, welche Vermögenswerte gehören zum Nachlass und welches gemeinnützige Anliegen ist wichtig? Eine solche Sammlung ordnet die eigenen Vorstellungen. Sie ersetzt noch keine rechtlich wirksame Verfügung.
Familie und Pflichtteilsrechte einbeziehen
Gemeinnützige Nachlassgestaltung findet immer innerhalb des persönlichen erbrechtlichen Gesamtbildes statt. Pflichtteilsrechte naher Angehöriger können eine Rolle spielen und sollten bei größeren Zuwendungen frühzeitig berücksichtigt werden.