Was eine Stiftung dauerhaft tragen muss
Vermögen
Höhe, Zusammensetzung und Kaufkraft
Einnahmen
Erträge und weitere verfügbare Mittel
Aufwand
Verwaltung, Organisation und Reserven
Förderziel
Tatsächlicher Bedarf für den Zweck
Dauerhafte Tragfähigkeit entsteht aus dem Zusammenspiel.
Kein bundesweit festgelegter Mindestbetrag im BGB
Das Bürgerliche Gesetzbuch nennt keinen pauschalen Mindestbetrag. Anerkannt wird eine Stiftung nur, wenn ihre dauernde und nachhaltige Zweckverwirklichung gesichert erscheint.
Die zuständigen Stiftungsbehörden der Länder beurteilen diese Voraussetzung anhand des konkreten Vorhabens. Praktische Orientierungswerte können sich deshalb unterscheiden.
Was aus dem Vermögen tatsächlich möglich wird
Ein hoher Kapitalbetrag kann für einen sehr aufwendigen Zweck knapp sein. Ein klar begrenzter Förderzweck mit schlanker Organisation kann dagegen andere Anforderungen stellen.
Für die Betrachtung gehören insbesondere zusammen:
- Höhe und Zusammensetzung des Vermögens
- realistisch verfügbare Erträge und weitere Einnahmen
- Kosten der Vermögensverwaltung
- Kosten von Rechnungslegung, Verwaltung und Beratung
- Aufwand der eigenen Organisation und Gremien
- gewünschtes jährliches Fördervolumen
- langfristige Kaufkraft des Vermögens
- mögliche spätere Zustiftungen, Spenden oder Nachlasszuwendungen
Der Zweck bestimmt den Ressourcenbedarf mit
Auch der Stiftungszweck hat eine wirtschaftliche Seite. Mehrere oder besonders aufwendige Zwecke erzeugen andere Anforderungen als ein klar fokussierter Förderauftrag.
Deshalb sollte die Planung nicht mit möglichst vielen Satzungszwecken beginnen, sondern mit der Frage, welche Aufgaben mit den dauerhaft verfügbaren Mitteln tatsächlich sinnvoll erfüllt werden können.
Verwaltung gehört zur Rechnung
Stiftungsarbeit besteht nicht nur aus Förderung. Vermögensverwaltung, Gremienarbeit, Rechnungslegung, steuerliche Pflichten und laufende Organisation benötigen ebenfalls Zeit und Ressourcen.
Gerade bei kleineren Stiftungen kann der organisatorische Aufwand im Verhältnis zur eigentlichen Förderung stark ins Gewicht fallen.
Der Fördergedanke kann auch anders dauerhaft wirken
Wenn eine eigene rechtsfähige Stiftung wirtschaftlich oder organisatorisch nicht passend erscheint, bleiben verschiedene Möglichkeiten: Zustiftung, zweckgebundene Zustiftung, Stiftungsfonds oder Treuhandstiftung.
Sie nutzen vorhandene Strukturen in unterschiedlichem Umfang und können deshalb andere Anforderungen an Vermögen und Organisation stellen.
Ein hilfreicher erster Rechenweg
Für eine erste Orientierung kann man nicht nur auf das Vermögen schauen, sondern auf die jährlich tatsächlich verfügbaren Mittel: Was bleibt nach Vermögensverwaltung, Organisation und notwendigen Rücklagen für den Stiftungszweck?
Diese Frage verbindet die Vermögenshöhe unmittelbar mit der gewünschten Wirkung.
Ein sinnvoller Rechenweg beginnt beim gewünschten jährlichen Fördervolumen. Dem werden vorsichtig geplante Einnahmen gegenübergestellt. Davon abzuziehen sind die voraussichtlichen laufenden Aufwendungen und zu berücksichtigen sind notwendige Reserven. Eine belastbare Planung betrachtet auch Jahre mit schwächeren Erträgen oder höheren Kosten.
Vermögenshöhe und verfügbare Liquidität sind nicht dasselbe. Eine Immobilie kann Einnahmen bringen und zugleich Instandhaltung erfordern. Bei Wertpapieren verändern sich Ausschüttungen und Marktwerte. Für die Entscheidung zählt deshalb die Zusammensetzung des Vermögens ebenso wie seine Höhe.
Vom Vermögen zu verfügbaren Fördermitteln
Vermögen
Zusammensetzung, Erhaltung und Liquidität berücksichtigen
Einnahmen
Nutzungen des Vermögens und weitere verfügbare Mittel
Aufwendungen
Verwaltung, Organisation und notwendige Reserven
Förderspielraum
Was für den Zweck tatsächlich bereitsteht